Die Freunde des Kloster Einsiedeln

Freunde

Die "Freunde des Kloster Einsiedeln" unterstützen die Klostergemeinschaft mit Rat und Tat und helfen, diese einzigartige Kulturstätte zu erhalten und weiter zu entwickeln.

seit 1988

1988 gegründet, umfasst die «Vereinigung der Freunde des Klosters Einsiedeln» heute mehr als 800 Mitglieder aus nah und fern. Die Freunde des Klosters Einsiedeln engagieren sich, weil sie von der Bedeutung des Klosters für unsere Kultur und Gesellschaft überzeugt sind.

Die Klostergemeinschaft ist mit ihren Aufgaben und den finanziellen Verpflichtungen stark beansprucht. Die Freunde unterstützen die Gemeinschaft und das Kloster bei seinen wichtigen Aufgaben. Sie arbeiten eng mit den Mönchen und dem Abt zusammen.

Der Vorstand

Von rechts: Bruder Gerold Zenoni; Heino von Prondzynski (Präsident); Anja Bates; Abt Urban Federer; Urs Leuthard; Pater Philipp Steiner; Erich Meier.

Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Er ist vor allem für die Einhaltung des Vereinszwecks und die finanziellen Zuwendungen an das Kloster verantwortlich. Die Mitglieder des Vorstands engagieren sich auch in einzelnen Projekten.

Statuten

A Allgemeine Bestimmungen

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Art. 1 Unter dem Namen ‘Vereinigung der Freunde des Klosters Einsiedeln’ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Einsiedeln.

Art. 2 Der Verein pflegt die Beziehungen zum Kloster Einsiedeln. Er unterstützt die vielfältigen Aufgaben des Klosters ideell und finanziell.

Art. 3 Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus Mitgliederbeiträgen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt mindestens Fr. 80.-.

Art. 4 Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Der Austritt ist jederzeit möglich. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht.

Art. 5 Gönnerinnen und Gönner sind natürliche oder juristische Personen, die durch die einmalige oder wiederkehrende Entrichtung eines grösseren Betrages den Verein unterstützen wollen. Sie können zu allen Veranstaltungen des Vereins oder zu separaten Zusammenkünften eingeladen werden. Der Abt des Klosters Einsiedeln hat Sitz und Stimme im Vorstand. Er kann sich durch einen Konventualen vertreten lassen.

B Organisation

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Art. 6 Die Organe des Vereins sind: a) Mitgliederversammlung b) Vorstand c) Verwaltung d) Revisionsstelle

Art. 7 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Traktanden schriftlich mittels Brief oder durch Publikation in einem geeigneten Organ einberufen. Die Einladung hat in der Regel mindestens zehn Tage vor dem Versammlungstermin zu erfolgen. Zur Erledigung der statutarischen Geschäfte wird einmal im Jahr, nach Möglichkeit im Frühjahr, eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand kann jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung ansetzen. Ferner kann ein Fünftel der Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung auf den nächstmöglichen Termin verlangen.

Art. 8 Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse: a) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Revisionsstelle. b) Aufsicht über die Tätigkeit des Vorstandes, insbesondere Abnahme von Geschäftsbericht und Jahresrechnung. c) Beschlussfassung über Statutenänderungen. Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst.

Art. 9 Der Vorstand besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt und konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidenten. Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und den Beisitzern, denen nach Bedarf bestimmte Funktionen zugeteilt werden. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

Art. 10 Der Vorstand hat die folgenden Befugnisse: a) Er stellt die erforderlichen Anträge an die Mitgliederversammlung, vollzieht deren Beschlüsse und beaufsichtigt die Verwaltung. b) Der Vorstand besorgt alle übrigen Angelegenheiten des Vereins. Er ist vor allem für die Realisierung des Vereinszweckes und die Vornahme der finanziellen Zuwendungen an das Kloster verantwortlich. Der Vorstand kann gewisse Aufgaben an einen Ausschuss delegieren.

Art. 11 Die Verwaltung des Vereins obliegt dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Aktuar und dem Kassier. Der Präsident steht dem Verein vor. Er vertritt diesen gegenüber dem Kloster und nach aussen. Der Vizepräsident unterstützt und vertritt den Präsidenten. Der Aktuar ist verantwortlich für die Protokollierung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes und für die administrativen Arbeiten. Der Kassier führt die Vereinsrechnung und erstellt eine Abrechnung über das Vereinsjahr, welches vom 1. Januar bis zum 31. Dezember dauert. Präsident, Vizepräsident und Kassier führen für den Verein die rechtsverbindliche Unterschrift zu zweien.

Art. 12 Die Revisionsstelle ist eine anerkannte schweizerische Revisions- und Treuhandgesellschaft. Sie wird jeweils von der Mitgliederversammlung für eine einjährige Amtsdauer gewählt. Für die Revisionsstelle gelten sinngemäss die Vorschriften der Artikel 728 ff. des schweizerischen Obligationenrechtes. Sie erstattet der Mitgliederversammlung Bericht und stellt Antrag. Der Verein unterliegt der eingeschränkten Revision. C Schlussbestimmungen
Art. 13 Für Statutenänderungen und für die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden erforderlich. Sie dürfen von der Mitgliederversammlung nur beschlossen werden, wenn die Anträge zuvor den Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben worden sind.

Art. 14 Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an das Kloster Einsiedeln.

Art. 15 Diese Statuten ersetzen jene vom 28. April 2001 und treten durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 7. Mai 2011 in Kraft.

Einsiedeln, den 7. Mai 2011

Für den Vorstand:
Der Präsident: Heino von Pronzdynski
Der Aktuar: Br. Gerold Zenoni OSB